Wegen Grundstücks-Verkauf – Vorstand lädt zu außerordentlicher Mitgliederversammlung am 5. Juli ein

Der Vorstand des St. Georgius Schützenvereins e.V. hat auf seiner gestrigen Vorstandssitzung einstimmig beschlossen, seine Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einzuladen. Diese soll am 5.7.2018 ab 19:30 Uhr im Kolpinghaus stattfinden. Der Versand der Einladungen wird unverzüglich vorbereitet.

Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung der Mitgliederversammlung über den Verkauf des Schützenhaus-Grundstücks an der Kaiser-Wilhelm-Straße. Wir werden unseren Mitgliedern empfehlen, dem Verkauf an die Bürgerstiftung Bocholt zuzustimmen.

Nach der Entscheidung des Stadtrats vom 21.12.2017, der Bürgerstiftung Bocholt einen jährlichen Zuschuss zu gewähren, wenn es gelingt, das Schützenhaus für die Bocholter Bevölkerung umfangreich saniert und erweitert als Veranstaltungsstätte wieder herzurichten, hat der geschäftsführende Vorstand des Vereins und der Vorstand der Bürgerstiftung Bocholt Verhandlungen über einen Verkauf des Grundstücks aufgenommen. Außerdem waren die Stadtsparkasse Bocholt und der Insolvenzverwalter der Brauhaus GmbH involviert. Diese Verhandlungen wurden jetzt einvernehmlich abgeschlossen. Unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung, das ist bei der Bürgerstiftung Bocholt das Kuratorium und beim Schützenverein die Mitgliederversammlung, kann der Vertrag geschlossen werden.

Den Verkauf unseres Grundstück an die Bürgerstiftung Bocholt hatte der Stadtrat zur Bedingung für seine Zuschussgewährung gemacht. Dem wollen wir uns nicht verschließen. Weitere Bedingungen des Stadtrates sind u.a., dass Fördermittel des Landes NRW im Umfang von 60% des geplanten Gesamt-Investitionsvolumens in Höhe von 16 Mio € zugesagt werden. Im Kaufvertragsentwurf wurde dies berücksichtigt.

Es ist also noch ein weiter und schwieriger Weg, bis klar ist, ob und wann das neue Schützenhaus fertig ist. Wir wollen die Bürgerstiftung Bocholt dabei nach allen Kräften unterstützen und sind zuversichtlich, dass die Vereinsmitglieder unserem Vorschlag folgen.

Auch wenn das Grundstück verkauft wird, bleibt der parkähnliche Garten dem Verein als Veranstaltungsstätte für sein jährliches Schützenfest erhalten. Das sieht der Kaufvertragsentwurf ausdrücklich vor.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Mitgliederversammlung wird die Verabschiedung einer neuen Vereinssatzung sein. Ein erster Entwurf wurde auf der letzten Mitgliederversammlung ausführlich beraten. Die dort vorgetragenen Änderungsvorschläge haben Vereinsmitglieder, die als Juristen tätig sind, in einen überarbeiteten Entwurf eingebracht, der einstimmig vom Vorstand akzeptiert wurde und jetzt als Beschlussvorlage der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorgelegt wird.